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ArbG Hamburg, 22.08.2008 - 13 BV 26/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 22.08.2008 - 13 BV 26/07
- LAG Hamburg, 09.04.2009 - 8 TaBV 10/08
- BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrates wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2009 - 8 TaBV 10/08 - insoweit aufgehoben, als er die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. August 2008 - 13 BV 26/07 - hinsichtlich des Antrags zu 2) der Arbeitgeberin zurückgewiesen hat.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. August 2008 - 13 BV 26/07 - wird insoweit abgeändert, als er dem Antrag zu 2) der Arbeitgeberin stattgegeben hat.
- LAG Hamburg, 09.04.2009 - 8 TaBV 10/08
ERA Hamburg - Zeitpunkt des Inkrafttretens - Nachwirkung bei Verbandsaustritt - …
1) Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22.08.2008 (13 BV 26/07) wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 22.08.2008 - 13 BV 26/07 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.